Wettbewerbsbedingungen für CX Heroes

Diese Wettbewerbsbedingungen für CX Heroes („Bedingungen“) werden zwischen Ihnen und der Genesys Telecommunications Laboratories, Inc. („Genesys“) vereinbart. Ihre Rolle als Vertragspartei dieser Bedingungen ist entweder die eines Einsenders/einer Einsenderin einer Eingabe (ein/e „Einsender/in“), die eines Berechtigten/einer Berechtigten eines Gewinns (ein/e „Berechtigte/r“) oder beides. Indem Sie auf „Ich akzeptiere“ klicken oder Ihre Eingabe für den Wettbewerb entsprechend den hierin gemachten Angaben anderweitig einreichen, erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

 

  1. Überblick.
    Ab November 2018 wählt Genesys Preisträger aus einem Pool der Berechtigten aufgrund außergewöhnlicher Leistungen aus, die von Einsendern eingereicht worden sind (gemäß den Anforderungen für eine Berechtigung unter Punkt 2). Genesys nimmt ab 05. November 2018 Eingaben an. Der Wettbewerb läuft kontinuierlich weiter und es werden solange regelmäßig Preisträger ausgewählt, bis Genesys diesen beendet, wobei der Zeitpunkt der Beendigung im alleinigen Ermessen von Genesys liegt.
  2. Berechtigung.
    Es können sämtliche Mitarbeiter, Partner, Kunden oder sonstiges Personal Eingaben für diesen CX-Heroes-Wettbewerb (der „Wettbewerb“) machen, wenn der Einsender/die Einsenderin zum Datum der Eingabe mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und ein/e Berechtigte/r ist, kann Preisträger sein.
  3. Vertraulichkeit und Öffentlichkeit.
    Durch die Teilnahme erteilen Einsender und Berechtigte Genesys die Erlaubnis, ihren Namen, ihr Foto, ihre Kommentare oder Geschichten zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden, ohne dass die Zahlung einer zusätzlichen Gegenleistung erfolgt, außer dort, wo dies gesetzlich verboten ist. Eine solche Veröffentlichung kann insbesondere die Veröffentlichung von Geschichten auf öffentlichen Internetseiten oder in öffentlichen Newslettern sein. EINSENDER UND BERECHTIGTE ERKLÄREN, DASS EINGABEN KEINE INFORMATIONEN ENTHALTEN, DIE BEZÜGLICH DES EINSENDERS, BERECHTIGTEN ODER EINER ANDEREN PARTEI ALS VERTRAULICHE INFORMATIONEN GELTEN. Einsender erklären weiterhin, dass alle in einer Eingabe gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und richtig sind. Genesys kann Eingaben ablehnen, wenn diese Eingaben im alleinigen Ermessen von Genesys vertrauliche Informationen enthalten. Der Wettbewerb unterliegt allen geltenden bundes-, einzelstaatlichen und örtlichen Gesetzen und Vorschriften und Einsender und Berechtigte erklären, dass die Eingaben keine Informationen enthalten, die die geltenden Gesetze verletzen.
  4. Sponsoring.
    Sponsor des Wettbewerbs ist Genesys mit Sitz in Deutschland, Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München. Genesys und seine Mitarbeiter und sonstige Bevollmächtigte sind für die Auswahl der Preisträger verantwortlich, welche im alleinigen Ermessen von Genesys liegt. Genesys wird den Wettbewerb im Wesentlichen so durchführen, wie dies in diesen Bedingungen beschrieben ist. Genesys haftet jedoch unter keinen Umständen für eine Entscheidung, eine Eingabe als Preisträger/in auszuwählen oder auch nicht.
  5. Eingaben.
    Während der Einreichefrist gehen Sie auf die Seite „CX Heroes“ auf den Internetseiten von Genesys und befolgen die Anweisungen, wie das Einreicheformular für den CX-Heroes-Wettbewerb elektronisch auszufüllen und einzureichen ist. Sie werden um die Angabe Ihrer wesentlichen Kontaktdaten gebeten, unter anderem Ihren Namen, die E-Mail-Adresse, Straße und Hausnummer, Telefonnummer und die Eingabe Ihrer CX-Hero-Geschichte. (HINWEIS: Sie müssen alle Pflichtfelder des Einreicheformulars ausfüllen, und zwar mit den Daten, die zum Zeitpunkt der Ziehung gültig sind, um berechtigt zu sein). Alle Eingaben gehen in das Eigentum von Genesys über und werden weder bestätigt noch zurückgesandt.
  6. Beschränkungen für Eingaben.
    Einsender können eine unbegrenzte Anzahl von Eingaben für eine unbegrenzte Zahl von Berechtigten machen; jedoch unter der Voraussetzung, dass bei mehrfachen Eingaben für eine/n einzige/n Berechtigte/n, diese Eingaben nicht dieselbe oder im Wesentlichen ähnliche Leistung eines Berechtigten/einer Berechtigten beschreiben. Genesys behält sich das Recht vor, alle Eingaben, die vorherigen Eingaben im Wesentlichen ähneln, im alleinigen Ermessen abzulehnen.
  7. Gewinne.
    Genesys verleiht die Gewinne an eine/n oder mehrere Berechtigte gemäß der von Genesys gewählten Methode, die auf der Leistung der/s Berechtigten basiert, die in der Eingabe beschrieben ist. Auf der Registrierungsseite für den Wettbewerb ist/sind der/die Gewinn(e) angegeben, der geschätzte Verkaufspreis, wie Eingaben gemacht werden und wann der Wettbewerb beginnt und endet. Gewinne sind nicht übertragbar und ein Ersatz oder Gegenwert in bar ist nicht zulässig. Der Preisträger/die Preisträgerin ist gegebenenfalls für die Zahlung von bundes-, einzelstaatlichen oder örtlichen Steuern verantwortlich. Gewinne werden „wie gesehen“ vergeben. Genesys übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie ausdrücklicher oder gesetzlicher Art. Wenn in der Beschreibung des Gewinns nichts anderes angegeben ist, werden alle Kosten, die aufgrund oder in Verbindung mit dem Gewinn entstehen (z. B. Reisekosten), vom Preisträger/von der Preisträgerin getragen. Die Auswahl des Preisträgers ist endgültig, wenn von Genesys nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der Auswahl benachrichtigt Genesys den Berechtigten/die Berechtigte innerhalb von 72 Stunden ab Auswahl, um diesen Berechtigten/diese Berechtigte über den Gewinn zu benachrichtigen und Details zum Gewinn anzugeben. Wenn Genesys eine/n Preisträger/in nicht innerhalb dieses Zeitraums von 72 Stunden per E-Mail erreichen kann, dann kann dies zur Disqualifizierung des Preisträgers/der Preisträgerin führen und es kann ein/e andere/r Preisträger/in ausgewählt werden.
  8. Keine Haftung.
    EINSENDER UND BERECHTIGTE BESTÄTIGEN, AUF EIGENES RISIKO AM WETTBEWERB TEILZUNEHMEN. SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST, HAFTET GENESYS UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ETWAIGE SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KLAGEN AUF GRUNDLAGE DIESER BEDINGUNGEN ODER DES WETTBEWERBS. WENN EINE SOLCHE EINSCHRÄNKUNG NACH GELTENDEM GESETZ NICHT ZULÄSSIG IST, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON GENESYS AUF DEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN MINDESTBETRAG.